| cessybaers.de
- Allgemeine Geschäftsbedingungen/e-commerce (Deutschland)
(Fassung vom 10.08.2000)
1.
Geltungsbereich
1.1
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit
einem Vertragsabschluß zwischen dem Kunden und cessybaers.de
bei e-commerce gelten stehts diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen
Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2
Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als
Reihenfolge:
1. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/e-commerce;
2. gesetzliche
Regelung.
Soweit der Kunde Produkte per e-commerce auf Grundlage des
Katalogs von cessybaers.de bestellt, gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/e-commerce von
cessybaers.de.
2.
Teilnehmer
cessybaers.de
schließt Verträge mit Kunden ab,
die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie
mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der
Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der
Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend"Kunden"genannt) c) Für den Versand durch cessybaers.de in andere Länder gelten
die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie für die
Bundesrepublik Deutschland.
3.
Vertragsgegenstand
cessybaers.de
liefert die vom Kunden bestellten Waren nach Angebotsannahme.
Sollte cessybaers.de nachträglich erkennen, daß sich bei
cessybaers.de ein Fehler z.B. bei den Angaben zu einem Produkt,
zu einem Preis oder einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird
cessybaers.de den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser
kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals
bestätigen. Andernfalls ist cessybaers.de zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
4.
Vertragsabschluß/Rückgabegarantie
4.1
Der Vertrag über einen angebotenen Gegenstand kommt ohne
Erklärung gegenüber dem Kunden, der das Vertragsangebot
abgegeben hat, bereits durch Annahme des Vertragsangebotes durch
cessybaers.de zustande. Der Kunde verzichtet auf eine
Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über die Annahme seines
Antrages auf Vertragsabschluß wird der Kunde entweder alsbald
von cessybaers.de per E-Mail unterrichtet oder spätestens durch
Ausführung der Lieferung der bestellten Waren.
4.2
Durch die Annahmeerklärung seitens cessybaers.de kommt bei Waren
ein Kauf auf Probe zustande. Innerhalb einer Widerrufsfrist von
14 Tagen nach Erhalt der Ware kann der Kunde die Ware mit Angabe
von Gründen an cessybaers.de
zurückschicken (= Widerrufs- oder Rückgaberecht). Für die Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Voraussetzung ist, daß die Ware nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht ist,
sowie die Rücksendung ausreichend frankiert erfolgt. Die
Gefahr der Versendung sowie dessen Nachweis liegt beim Kunden.
Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäß
zurückgeschickt, zahlt cessybaers.de umgehend den bereits
entrichteten Kaufpreis zurück. Bei Zahlungen ins Ausland werden
lediglich die Überweisungskosten abgezogen.
4.3
Verfügbarkeitsvorbehalt:
Sollte cessybaers.de nach Vertragsabschluß feststellen, daß
die bestellte Ware nicht mehr bei cessybaers.de verfügbar ist
oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann
cessybaers.de entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige
Ware anbieten, oder vom Vertrag zurücktreten. Das Angebot einer
Ersatzlieferung oder des Rücktritts erfolgt unverzüglich,
spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang des
Kundenangebots. Bereits erhaltene Zahlungen wird cessybaers.de
umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch cessybaers.de
oder den Kunden erstatten.
5.
Lieferung
5.1
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden
ab Geschäftssitz cessybaers.de, Erstversand.
6.
Preis
6.1
Der Kunde kann den jeweils ausgewiesenen Betrag in DM oder
in EURO bezahlen. Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis
für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen
ausgewiesen: Verpackung, Versand, die jeweils zum Zeitpunkt der
Rechnungserstellung gültige Mehrwertsteuer ect.
6.2
Die auf der Homepage angegebenen Preise gelten nur für
Bestellungen im e-commerce.
7.
Eigentumsvorbehalt
cessybaers.de
behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen
Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und
vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit
cessybaers.de im Rahmen der Gewährleistung eine Ware
austauscht, wird bereits heute vereinbart, daß das Eigentum an
der auszutauschenden Ware in dem Zeitpunkt an cessybaers.de
übergeht, in dem der Kunde die Austauschlieferung erhält.
8.
Gewährleistung
8.1
cessybaers.de gewährleistet, daß die Produkte zum Zeitpunkt
des Versandes nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder
die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder
mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der
Tauglichkeit bleibt außer Acht.
8.2
Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf
Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies
spätestens innerhalb einer Woche ab Zugang, und im Falle einer
Abweichung umgehend eine Mängelanzeige zu senden. Bei
versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach
Feststellung des Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist
vorzunehmen.
8.3
Die Dauer der Gewährleistung beträgt 1/2 Jahr ab Versendung.
8.4
Im Falle einer nicht vollständigen Lieferung wird cessybaers.de
umgehend nachliefern. Im übrigen hat cessybaers.de zunächst
das Recht, entweder die mangelhafte Sache zu reparieren oder
eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Gelingt die Reparatur
wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt keine befriedigende
Ersatzlieferung, ist der Kunde berechtigt, entweder den
Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten
(Wandlung).
8.5
cessybaers.de haftet für zugesicherte Eigenschaften, soweit
diese im Katalog oder in der Homepage ausdrücklich zugesichert
sind.
8.6
cessybaers.de übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die
einzelnen bei ihr bestellten Waren.
8.7
Eine Gewährleistung kann aber nicht für solche Mängel
übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine
überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden
zurückzuführen sind.
9.
Haftung
9.1 cessybaers.de, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter
haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter
Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten,
sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder arglistiger
Täuschung haftet cessybaers.de unbegrenzt. In diesen Fällen
ist lediglich die Haftung für Mitarbeiter von cessybaers.de
begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare
Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Kunde
das Recht, alternativ zum Schadenersatz vom Vertrag
zurückzutreten.
9.2
Der Umfang einer Haftung von cessybaers.de nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.3
Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang
von cessybaers.de, ihrer Geschäftsleitung und ihren
Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird
ausgeschlossen.
10.
Datenschutz
10.1
cessybaers.de gewährleistet, daß sie die anlässlich von
Bestellung anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit
der Abwicklung der Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und
nutzt, sowie zu interne Marktforschungs- und zu eigenen
Marketingzwecken. Soweit der Kunde eine Datennutzung für
interne Zwecke von cessybaers.de nicht möchte, ist der Kunde
berechtigt, dieser Nutzung jederzeit durch Sendung einer
entsprechenden E-Mail an cessybaers@t-online.de
zu widersprechen.
10.2
cessybaers.de wird Kundendaten nicht über den in Ziffer 10.1
geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.
11.
Rechtswahl
11.1
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen cessybaers.de und Kunden
sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches
Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens über Verträge
über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1988 ist
ausgeschlossen.
11.2
Die Bestimmungen der Ziffer 11.1 lassen zwingende Regelungen des
Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen
Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann
(Verbrauchervertrag) und der Kunde die zum Abschluß des
Kaufvertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat
seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
12.
Verschiedenes
12.1
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung
besteht nicht, es sie denn, die Forderung ist unstreitig oder
rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
12.2
Erfüllungsort ist sowohl für Zahlungen am Geschäftssitz von
cessybaers.de, sowie für Lieferungen am Versandort des ersten
Versenders, der für cessybaers.de tätig wird.
12.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später
verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im
übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten
sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine
wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich
möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem
Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am
nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von
den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
12.4
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin oder ein anderer
gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von cessybaers.de, soweit
der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
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Fernabsatzgesetz |
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Stand
27.Juni2000 |
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FernAbsG § 1 Anwendungsbereich
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(1) Dieses
Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder
über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen
einem Unternehmer und einem Verbraucher unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, es sei denn, dass der
Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz
organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems
erfolgt (Fernabsatzverträge).
(2)
Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die
zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen
einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige
körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt
werden können, insbesondere Briefe, Kataloge,
Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele-
und Mediendienste.
(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. über die Teilnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz),
3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen
und Versicherungen sowie deren Vermittlung,
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung,
Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen
des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers
von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung,
Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer
bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt
oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen
Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.
(4) Dieses
Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere
Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen,
insbesondere weitergehende Informationspflichten,
enthalten. |
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FernAbsG § 2
Unterrichtung des Verbrauchers
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(1) Beim
Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder
zum Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen der
geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers für
den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei
Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs
ausdrücklich offen gelegt werden. Weitergehende
Einschränkungen bei der Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften
bleiben unberührt.
(2) Der
Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss
eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten
Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und
verständlich informieren über:
1. seine Identität und Anschrift,
2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der
Vertrag zustande kommt,
3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende
Leistung zum Inhalt hat,
4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen,
und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile,
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3,
9. Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen,
sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen,
10. die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.
(3) Der
Unternehmer hat die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis
8 dem Verbraucher alsbald, spätestens bis zur
vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens
bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften
Datenträger zur Verfügung zu stellen. Dabei muss der
Verbraucher auf folgende Informationen in einer
hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam
gemacht werden:
1. Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des
Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§ 3 und 4 sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts
nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b,
2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen
kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen,
Personenvereinigungen oder gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,
3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen,
4. die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für
eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden.
Die Sätze 1
und 2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar
durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht
werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und
über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel
abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem
Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des
Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen
vorbringen kann.
(4)
Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen
bleiben unberührt. |
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FernAbsG § 3
Widerrufsrecht, Rückgaberecht
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(1) Dem
Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des
Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt
abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten
gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht
vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei
Dienstleistungen nicht vor dem Tag des
Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner
Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch
auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt
werden. Das Widerrufsrecht erlischt
1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim
Empfänger und
2. bei Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit
Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat
oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(2) Das
Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und
unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei
Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten
würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
geschlossen werden.
(3) Anstelle
des Widerrufsrechts nach den Absätzen 1 und 2 kann für
Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht
nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt
werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gilt entsprechend.
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FernAbsG § 4 Finanzierte
Verträge
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(1) Wird der
Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder
teilweise durch einen Kredit des Unternehmers finanziert,
so ist der Verbraucher an seine auf Abschluss des
Kreditvertrags gerichtete Willenserklärung nicht gebunden,
wenn er von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß § 3
in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die
Belehrung nach § 361a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder § 361b Abs.
1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf
hinweisen. § 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt
entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung von Zinsen
und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen.
(2) Absatz 1
gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von
einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag
und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit
anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist
insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der
Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrags der
Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag
bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe dem
Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt der Dritte im
Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen
des Widerrufs oder der Rückgabe (§ 361a Abs. 2, § 361b
Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte
und Pflichten des Unternehmers ein.
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FernAbsG § 5
Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot
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(1) Eine zum
Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses
Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
(2) Dieses
Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch
anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
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FernAbsG § 6
Übergangsvorschrift
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(1) Dieses
Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge, die vor dem
30. Juni 2000 abgeschlossen wurden.
(2)
Verkaufsprospekte, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt
wurden und die § 2 Abs. 2 nicht genügen, dürfen bis zum
31. März 2001 aufgebraucht werden. |
Zitierhinweise
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Ausfertigungsdatum: |
27. Juni
2000 |
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Verkündungsfundstelle: |
BGBl I 2000,
897 |
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Sachgebiet: |
FNA 402-36,
GESTA C077 |
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Fußnote: |
G aufgeh.
durch Art. 6 Nr. 7 G 400-2/10 v. 26.11.2001 I 3138 mWv
1.1.2002Textnachweis ab: 30. 6.2000
Das G wurde als Artikel 1 G 402-36/1 v. 27.6.2000 I 897
vom Bundestag beschlossen und ist gem. Art. 12 Satz 3
dieses G mWv 30.6.2000 in Kraft getreten.Umsetzung der
EGRL 7/97 (CELEX Nr: 397L0007)
EGRL 27/98 (CELEX Nr: 398L0027)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 97/7/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997
über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im
Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144 S. 19) und der Umsetzung der
Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz
der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51). |
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